Ausschüsse

Die Ausschüsse haben die Aufgabe, in ihrem Fachbereich die Entscheidungen des Stadtrates vorzubereiten. Darüber hinaus werden ihnen durch den Stadtrat Entscheidungsbefugnisse in bestimmten Angelegenheiten übertragen.
Die Zuständigkeiten und Entscheidungsbefugnisse ergeben sich aus den Festlegungen der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Großenhain und der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen.

 

 

 

 

Beschließende Ausschüsse

Die beschließenden Ausschüsse entscheiden im Rahmen ihrer Zuständigkeit selbstständig an Stelle des Stadtrates.

Es bestehen folgende ständige beschließende Ausschüsse:

Hauptausschuss
8 stimmberechtigte Mitglieder (7 Mitglieder/Stellvertreter aus dem Stadtrat und der Oberbürgermeister als Vorsitzender)

Finanzausschuss
8 stimmberechtigte Mitglieder (7 Mitglieder/Stellvertreter aus dem Stadtrat und der Oberbürgermeister als Vorsitzender)

Technischer Ausschuss
8 stimmberechtigte Mitglieder (7 Mitglieder/ Stellvertreter aus dem  Stadtrat und der Oberbürgermeister als Vorsitzender)

Beratende Ausschüsse

Es bestehen folgende ständige beratende Ausschüsse:

1. Ausschuss für Schulen, Kindertageseinrichtungen, Jugend und Sport

2. Partnerschaftsausschuss

3. Ausschuss für Kultur, Senioren und Soziales

mit jeweils 5 stimmberechtigten Mitgliedern (5 Mitglieder/Stellvertreter aus dem Stadtrat) und bis zu 4 sachkundigen Einwohnern.

In beratenden Ausschüssen wählt der Ausschuss den Vorsitzenden aus der Mitte der im Ausschuss vertretenen Stadträte.